AGB
Allgemeine Mandatsbestimmungen

 

Auf das Mandatsverhältnis finden die folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen Anwendung:

I. Anwaltsgebühren

Anfallenden Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten besteht sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren der ersten Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung. Jede Partei trägt ihre Kosten unabhängig vom Ausgang selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

 

II. Inhalt der Rechtsberatung

Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt ausschließlich in Bezug auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht Teil des Mandatsverhältnisses. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte zu prüfen.

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur erforderlichen Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Zu möglichen Kosten wird sie sich vorab mit dem Mandanten abstimmen.

 

III. Pflichten der Rechtsanwältin

1. Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwältin verpflichtet sich zur sorgfältigen Mandatsführung. Sie unterrichtet den Mandanten stets in angemessenem Umfang über die Bearbeitung des Mandats.

 

2. Verschwiegenheit

Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über Bestehen und Inhalt des Mandats darf sich die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn und soweit der Mandant sie zuvor von ihrer Schweigepflicht befreit hat.

 

3. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich VII. dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

 

4. Datenschutz

Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

 

IV. Pflichten des Mandanten

1. Erteilung von Information

Der Mandant wird die Rechtsanwältin über alle relevanten Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche relevanten Unterlagen und Daten in geordneter Form überlassen. Der Mandant wird während nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Der Mandant informiert die Rechtsanwältin umgehend über Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Email-Adresse etc. sowie über längerfristige Abwesenheit oder sonstige Umstände, die eine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

 

2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben

Der Mandant wird die im Entwurf übermittelten Schreiben und Schriftsätze innerhalb einer von der Rechtsanwältin gesetzten Frist sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Er wird die Rechtsanwältin innerhalb der gesetzten Frist informieren, falls die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung nicht an Dritte übersandt werden können. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung des Mandanten ist die Rechtsanwältin berechtigt, die Schreiben und Schriftsätze an Dritte zu versenden.

 

V. Rechtsschutzversicherung

Soweit der Mandant die Rechtsanwältin damit beauftragt, den Schriftwechsel mit einer Rechtsschutzversicherung zu führen, befreit sie die Rechtsanwältin ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind.

 

VI. Umgang mit Daten

1. Speicherung und Verarbeitung

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

 

2. Elektronische Aktenführung

Die Akten werden überwiegend in elektronischer Form geführt. Posteingänge sowie Dokumente, welche die Rechtsanwältin von dem Mandanten oder Dritten in Papierform erhält, werden - soweit möglich - eingescannt. Die Korrespondenz mit Gerichten erfolgt – sofern möglich – ausschließlich elektronisch über die hierfür von den Gerichten zur Verfügung gestellten und entsprechend abgesicherten IT-Systeme (EGVP, beA, DE-Mail).

 

Alle Akten bis auf die Kostenakte und etwaige Titel werden nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats vernichtet, sofern der Mandant die Akten nicht herausverlangt.

 

3. Kommunikation per Email

Soweit der Mandant der Rechtsanwältin eine Email-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen per Email mandatsbezogene Informationen zusendet. Die Rechtsanwältin ist ferner berechtigt, mit anderen Verfahrensbeteiligten per Email oder in anderer Weise elektronisch via Internet zu korrespondieren, sofern der Mandant dies nicht ausdrücklich untersagt.

Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselter Kommunikation über das Internet (z.B. per Email) keine Vertraulichkeit gewährleistet ist und dass die Wege, die z.B. ein elektronischer Brief durch das Internet nimmt, weder nachvollzogen noch abgesichert werden können, so dass es zu Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfällen etc. kommen kann. Der Mandant befreit die Rechtsanwältin vor diesem Hintergrund insofern von ihrer Verschwiegenheitspflicht.

 

VII. Zahlungspflicht / Abtretung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Anwaltsvergütung zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.

Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Vergütungsansprüche der Rechtsanwältin an diese ab. Die Rechtsanwältin nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen mit offenen Vergütungsansprüchen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

 

VIII. Geltung für zukünftige Mandate

Die Mandatsbedingungen gelten auch für zukünftige Mandate, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

 

IX. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Rechtsanwältin für Vermögensschäden, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei der Mandatsführung entstehen können, ist auf EUR 250.000 (Mindestversicherungssumme) begrenzt. Bei Bedarf kann die Haftung auf Kosten des Mandanten über die Mindestversicherungssumme hinaus versichert werden.

 

X. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen führt nicht zur Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Rechtsanwältin und der Mandant verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr vom wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

 

Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwältin Dr. Ann-Katrin Höflich-Bartlik, Fritz-Schubert-Ring 30, 60388 Frankfurt, [Telefonnummer folgt], [Emailadresse folgt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.