Compliance

Handeln,bevor es
teuer wird.

Siemens, Volkswagen, Wirecard, Cum-Ex - Compliance-Skandale der vergangenen Jahre.

Aber Compliance ist mehr als ein Modewort für Großkonzerne.

'Compliance' bedeutet die Einhaltung von Gesetzen - eine wesentliche Aufgabe für jedes Management, auch im Mittelstand, wenn es nicht teuer werden soll. Vorstand und Geschäftsführung haften, wenn Mitarbeiter die Gesetze nicht einhalten und können sogar strafrechtlich belangt werden, wenn Compliance-Strukturen im Unternehmen fehlen. 'Compliance' dient daher dem Schutz des Unternehmens und der Unternehmensführung.

Insbesondere im Arbeitsrecht existieren unzählige Regelungen, die dem Bereich 'Compliance' zuzuordnen sind. So ist schon beim Einstellungsgespräch wichtig: Welche Frage darf ich als potentieller Arbeitgeber stellen, wie verhalte ich mich 'compliant'? Dies setzt sich im laufenden Arbeitsverhältnis fort: Wann wird ein Mitarbeiter diskriminiert? Welche datenschutzrechtlichen Regelungen muss das Unternehmen beachten? Wann und wie muss der Arbeitgeber eingreifen, wenn sich Mitarbeiter systematisch falsch, womöglich sogar strafbar, verhalten? Hafte ich als Unternehmen auch für das Fehlverhalten meiner Subunternehmer und wie kann ich Einfluss nehmen, um eine eigene Haftung zu vermeiden?

Kein Unternehmen und keine Unternehmensführung kann es sich mehr erlauben, bei solchen Fragestellungen nachlässig zu sein. Bei Verstößen drohen hohen Bußgelder für das Unternehmen und Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegen die Unternehmensführung, die nicht immer durch eine D&O Versicherung gedeckt sind. Das Bewusstsein hierfür wächst – die Kontrollen auch.

Um Haftungsfallen zu vermeiden gilt:
✓ Prävention
✓ Kontrolle
✓ Sanktion

Das Unternehmen muss Strukturen implementieren, um unerlaubten Handlungen vorzubeugen. Dazu können z.B. Mitarbeiterschulungen, die Einführung eines Verhaltenscodex, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder die Einrichtung einer Whisteblower-Hotline gehören. Die Möglichkeiten sind hier so vielfältig, wie Unternehmen unterschiedlich sind.

Einmal eingeführt müssen die Maßnahmen kontrolliert werden. Dies kann durch die Geschäftsführung, leitende Angestellte aber auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geschehen. Bei Verdacht auf schwerwiegende Verstöße sollte der Sachverhalt durch externe Personen aufgeklärt werden.

Sollten Verstöße festgestellt werden, ist eine Sanktion unerlässlich. Je nach Schwere des Verstoßes kann das von einem einfachen Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter über eine formale Abmahnung bis hin zu einer (fristlosen) Kündigung oder gar ein strafrechtliches Verfahren reichen.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung, insbesondere bei internen Untersuchungen ( ‛Internal Investigations') in großen Unternehmen, berate ich Sie pragmatisch und lösungsorientiert hierzu.

Auch bei Ermittlungen zu möglichen Verdachtskündigungen kann ich unterstützend tätig werden.

Meine Leistungen

Aufklärung von Sachverhalten in enger Abstimmung und unter Wahrung Ihrer Geschäftsinteressen
Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeiterinterviews
Erstellung einer Risikoanalyse / eines Feedback-Berichts mit Präventivvorschlägen zur Verhinderung von Verstößen in der Zukunft
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Umsetzung / Implementierung arbeitsrechtlicher Maßnahmen
Beratung im Umgang mit der öffentlichen Wahrnehmung

Ann-Katrin Höflein