

Vorher wissen,
was es nachher kostet
Planungssicherheit ist entscheidend. Diese Sicherheit werde ich Ihnen geben. Wir klären alle Fragen zur Vergütung bereits vor der Mandatierung.
Das Honorar
Ich berate auf Basis eines Stundenhonorars. Unter Umständen können wir auch einen Festpreis oder eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbaren.
Dies setzt voraus, dass der Aufwand prognostizierbar ist. Ein Festpreis kommt insbesondere bei außergerichtlichen Angelegenheiten, der Erstellung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen oder Betriebsvereinbarungen in Betracht.
Für Unternehmen biete ich arbeitsrechtliche Dauerberatung auch zu einem monatlichen Pauschalpreis an.