9. Januar 2023
Begründeter Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschluss vom 13.09.2021, Az.: 1 ABR 22/21)
06.12.2022 Im September hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Nun liegt der begründete Beschluss vor. Demnach müssen Arbeitgeber zwar Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit tatsächlich erfassen, die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems reicht nicht aus, der Arbeitgeber muss hier „dran bleiben“, aber: es gibt keine expliziten Vorgaben, durch wen der Arbeitgeber die Zeit erfassen muss (durch den Arbeitgeber selber oder entsprechende Anweisungen an den Arbeitnehmer), daher