26. November 2025
Arbeitsrecht aus der Praxis – Reisezeit gleich Arbeitszeit?
↔️ Bei der Bewertung von Reisezeit muss zwischen arbeitszeitrechtlicher und vergütungspflichtiger Arbeitszeit differenziert werden Arbeitszeitrechtlich: 🕰️ Arbeitszeit liegt vor, soweit während der Reise tatsächlich gearbeitet wird (z.B. am Laptop im Zug oder Fahren eines Pkw; ABER: Ausnahme bei Pkw, wenn Arbeitnehmer selbstbestimmt aufs Auto zurückgreift ). 🚫 Keine Arbeitszeit, soweit öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und Zeit zur freien Verfügung. Vergütungspflichtig: 📜 Regelungen im Arbeitsvertrag maßgeblich – soweit vorhanden. 💲 Anderenfalls: Reisezeit während üblicher Arbeitszeit ist

















