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Arbeitsrecht aus der Praxis – Schichtarbeit und Betriebsrat

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  • Beitrag veröffentlicht:1. Juli 2025
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Grundlegend regelt § 37 Abs. 1 BetrVG, dass Mitglieder des Betriebsrates ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich ausüben. Gleichzeitig dürfen diese aufgrund ihres Amtes gem. § 78 S. 2 BetrVG weder bevorteilt noch benachteiligt werden. Die grundsätzlich ehrenamtliche Betriebsratstätigkeit enthält vor allem im Rahmen der Schichtarbeit einige Besonderheiten.

⏲️ Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren den Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes (im Folgenden: ArbZG) auf Betriebsratstätigkeiten erweitert, sodass Betriebsratssitzugnen beispielsweise die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten unterbrechen und mit Ausnahmen auch auf die tägliche Höchstarbeitszeit angerechnet werden.

🧑‍🏭 Grundsätzlich soll die Betriebsratstätigkeit in der regulären Arbeitszeit der Betriebsratsmitglieder stattfinden und diese sind für diesen Zeitraum von ihrer Arbeitsleistung freizustellen. Ist dies aufgrund betriebsbedingter Gründe, z.B. Schichtbetrieb, nicht möglich, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf nachträgliche Freistellung gem. § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG entsprechend der Dauer der Betriebsratstätigkeit.

💰 Zudem darf ein Betriebsratsmitglied, das aufgrund von Betriebsratstätigkeiten von der Arbeitsleistung freigestellt wird, keine Minderung des Arbeitsentgelts erleiden. Dies umfasst ebenfalls etwaige Zulagen, die bei Verrichtung der Arbeitsleistung innerhalb der persönlichen Arbeitszeit entstanden wären.

🗓️ Bei Betriebsratstätigkeiten außerhalb der persönlichen Arbeitszeit ist das Betriebsratsmitglied in der Folge für die entsprechende Zeit von der Arbeitsleistung freizustellen, wobei ihm auch dadurch keine Entgelteinbußen entstehen dürfen. Die Freistellung hat innerhalb eines Monats zu erfolgen. Soweit dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist, ist die aufgewendete Zeit ausnahmsweise wie Mehrarbeit zu vergüten. Die nachträgliche Freistellung bietet sich daher für Arbeitgeber aufgrund möglicher Zuschläge vor allem werktags und außerhalb der Nachtschicht an.